Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Das ZIM ist das Basisprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie für die marktorientierte Technologieförderung der innovativen mittelständischen Wirtschaft in Deutschland. Es ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen, KMU, und für mit diesen zusammenarbeitenden wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen. Unter dem Motto „Impulse für Wachstum“ soll die Innovationskraft der kleinen und mittleren Unternehmen nachhaltig unterstützt und ein Beitrag für deren Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit geleistet werden. Das Programm besteht aus zwei Modulen, der Kooperations- und der Netzwerkförderung (ab 2009 kommt in den neuen Bundesländern die einzelbetriebliche Förderung als drittes Modul hinzu).
Inhalt (die 3 Säulen des ZIM):
a) ZIM-KOOP (Kooperationsprojekte)
b) ZIM-NEMO (Netzwerkförderung)
c) ZIM-SOLO (einzelbetriebliche Förderung)
Anpassungen im Rahmen des Konjukturpaketes II (gültig bis Ende 2010)
a) ZIM-KOOP: Kooperation (Pojektträger AiF)
Gefördert werden Kooperationsprojekte zwischen KMU bzw. von KMU mit öffentlichen oder privaten gemeinnützigen Forschungseinrichtungen, einschließlich Projekten bisher nicht innovierender KMU und FuE-Aufträge zur Vorbereitung auf künftige Kooperationen und Netzwerke.
Die FuE-Projekte sollen die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen zum Inhalt haben.
Projektformen:
- KU Kooperationsprojekte von mindestens zwei Unternehmen
- KF Kooperationsprojekte von mindestens einem KMU und einer Forschungseinrichtung einschließlich
VP technologieübergreifender Verbundprojekte von mindestens vier KMU und zwei Forschungseinrichtungen
- KA Projekte von KMU mit der Vergabe eines FuE-Auftrags an einen Forschungspartner
- E Einzelbetriebliche Einstiegsprojekte bisher nicht innovierender KMU
- DL innovationsunterstützende Dienstleistungen: Leistungen externer Dritter zur Unterstützung der Ergebnisverwertung der geförderten FuE-Projekte
1. Zuwendungsempfänger:
KMU sowie öffentliche und gemeinnützige private Forschungseinrichtungen in Deutschland als Partner eines im Kooperationsprojekt geförderten KMU
2. Förderart:
Zuschuss
3. Förderhöhe:
KMU: 35 % bis 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, die auf 350.000,- Euro begrenzt sind.
Forschungseinrichtungen: bis 100 % der zuwendungsfähigen Kosten; maximale Zuwendung: 175.000,- Euro.
Bei FuE-Verbundprojekten sind die zuwendungsfähigen Kosten für das Gesamtprojekt auf 2.000.000,- Euro begrenzt. Förderobergrenzen für die einzelnen Teilprojekte gibt es nicht.
zuwendungsfähige Kosten: Personaleinzelkosten, Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte, Zuschlag für übrige Kosten.
Fördersatz bei DL: 50 % der zuwendungsfähige Kosten für Dienstleistungsaufträge, die auf 50.000,- Euro begrenzt sind.
4. aktuelle Hinweise:
Anträge können jederzeit - jedoch vor Projektbeginn und vor Abschluss rechtsverbindlicher Verträge - gestellt werden. Über die Förderung entscheidet das BMWi
- bei Kooperationsprojekten, einschließlich der innovationsunterstützenden Dienstleistungen, kontnuierlich auf Vorschlag des Projektträgers,
- bei Netzwerkprojekten in der Regel vierteljährlich auf Vorschlag einer Jury.
3. Beispielprojekte: N.N.
b) ZIM-NEMO: Netzwerkmanagement und -organisation (Projektträger: VDI/VDE-IT)
Gefördert werden externe Management- und Organisationsleistungen für die Entwicklung marktorientierter Netzwerke innovativer KMU. Gegenstand der Förderung sind Leistungen des Netzwerkmanagements zur:
Erarbeitung der Netzwerkkonzeption und Etablierung des Netzwerks (Phase 1)
sowie für die anschließende Umsetzung der Netzwerkkonzeption (Phase 2).
Antragsberechtigt sind am Netzwerk beteiligte Forschungseinrichtungen oder von den beteiligten Unternehmen mit dem Netzwerkmanagement beauftragte externe Netzwerkmanagement-Einrichtungen. Die am Netzwerk beteiligten Unternehmen leisten einen steigenden finanziellen Eigenbeitrag. Die Förderung ist für die begünstigten Unternehmen eine De-Minimis-Beihilfe nach den Vorschriften der EU.
1. Zuwendungsempfänger:
Von den beteiligten Unternehmen mit dem Netzwerkmanagement beauftragte Einrichtungen:
- externe Netzwerkmanagement-Einrichtungen oder
- am Netzwerk beteiligte Forschungseinrichtungen.
2. Förderart:
Zuschuss
3. Förderhöhe:
Die Förderung der Netzwerkprojekte ist degressiv gestaffelt.
In Phase 1 beträgt sie bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten (Personaleinzelkosten, Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte, Zuschlag für übrige Kosten).
Für die Phase 2 gelten folgende maximale Fördersätze:
- 1. Jahr 70 %,
- 2. Jahr 50 % und
- ggf. im 3. Jahr 30 %.
Der steigende Eigenbeitrag ist über wachsende Geldleistungen der beteiligten Netzwerkpartner zu finanzieren. Die maximale Zuwendung für Netzwerkprojekte beträgt 350.000,- Euro, wobei auf die Phase 1 nicht mehr als 150.000,- Euro entfallen dürfen.
4. Antragsverfahren/ aktuelle Hinweise:
Bei Netzwerkprojekten entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie i. d. R. vierteljährlich auf Vorschlag einer dazu mit externen Sachverständigen berufenen Jury über die Förderung.
c) ZIM-SOLO: einzelbetriebliche Förderung (Projektträger: EuroNorm GmbH)
FuE-Projekte zur Entwicklung innovativer Podukte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
- EP Einzelprojekte
- DL innovationsunterstützende Dienstleistungen: Leistungen externer Dritter zur Unterstützung der Ergebnisverwertung der geförderten FuE-Projekte
1. Zuwendungsempfänger:
KMU
2. Förderart:
Zuschuss
3. Förderhöhe:
für kleine Unternehmen in den nBL und Berlin: 45% der zuwendungsfähigen Kosten, die auf 350.000,- Euro begrenzt sind.
für mittlere Unternehmen in den nBL und Berlin: 35% der zuwendungsfähigen Kosten, die auf 350.000,- Euro begrenzt sind. (Sofern leistungsstarke Unternehmen mit eigenen Forschungskapazitäten nachweislich Leistungen der industriellen Forschung gemäß EU-Definition erbringen, kann dieser Fördersatz um bis zu 10 % erhöht werden.)
Fördersatz bei DL: 50 % der zuwendungsfähige Kosten für Dienstleistungsaufträge, die auf 50.000,- Euro begrenzt sind.
4. Antragsverfahren/ aktuelle Hinweise:
Anträge können bis zum 31.12.2013 laufend gestellt werden
Informationen zum Vorläuferprogramm INNO-WATT finden Sie hier
Anpassungen im Rahmen des Konjukturpaketes II (gültig bis Ende 2010)
Um den in der Wirtschaftskrise gewachsenen Finanzierungsbedarf für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben des Mittelstandes zu decken, werden in den Jahren 2009 und 2010 auch
- einzelbetriebliche FuE-Vorhaben von westdeutschen Unternehmen und
- größere Unternehmen bis 1000 Beschäftigte in Ost- und Westdeutschland
gefördert. Ostdeutsche Unternehmen erhalten dabei höhere Fördersätze. Hierfür wird ein zusätzliches Haushaltsvolumen von 450 Mio. € p. a. (davon 100 Mio. € p. a. für ostdeutsche Unternehmen) zur Verfügung gestellt. Die Einbeziehung der größeren Unternehmen bedarf einer beihilferechtlichen Prüfung durch die EU-Kommission, die bei zügigem Verfahren bis Mitte 2009 abgeschlossen sein kann.