Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)
Die Förderung von Vorhaben der branchenweiten industriellen Gemeinschaftsforschung hat zum Ziel, die strukturbedingten Nachteile kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) auf dem Gebiet von Forschung und Entwicklung (FuE) auszugleichen. Diese Unternehmen sind aufgrund ihrer geringen Größe zumeist nicht in der Lage, Forschungsaufträge an externe Forschungsstellen zu finanzieren oder eigene Forschungsabteilungen zu unterhalten. Im Rahmen der industriellen Gemeinschaftsforschung können KMU ihre gemeinsamen Probleme durch gemeinsame Forschungsaktivitäten lösen, die vor allem von Hochschulen und gemeinnützigen wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen durchgeführt werden. Das ist besonders effizient, weil dabei gleichgelagerter Forschungsbedarf vorwettbewerblich gebündelt wird und Risiken verteilt werden. Außerdem ermöglicht es einer großen Anzahl mittelständischer Unternehmen, von Forschungsergebnissen zu profitieren, die jedes für sich allein nicht hätte erzielen können.
Die FuE-Vorhaben sollen die Grundlage für die Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bilden oder zu Normen, Standards etc. führen. Die Anträge müssen Transfervorschläge, Aussagen zur Umsetzbarkeit und zur wirtschaftlichen Bedeutung einschließen.
1. Zuwendungsempfänger:
Anträge auf können ausschließlich durch ordentliche Mitglieder der AiFgestellt werden. Industrieunternehmen oder Forschungsstellen können Vorschläge für Themen, die im Rahmen eines Vorhabens der industriellen Gemeinschaftsforschung bearbeitet werden sollen, an die Geschäftsstelle der zuständigen Mitgliedsvereinigung richten.
2. Förderart:
Zuschuss
3. Förderhöhe:
Der für eine Förderung vorgesehene Bewilligungszeitraum eines FuE-Vorhabens soll nicht mehr als drei Jahre betragen.
4. Antragsverfahren/ aktuelle Hinweise:
Die öffentliche Förderung von IGF-Vorhaben erfolgt seit der Gründung der AiF im Jahr 1954. Eine Antragstellung durch die Mitgliedsvereinigungen der AiF ist jederzeit möglich.