Christoffers: EU-Projekte stärken Wirtschaftsstandort Brandenburg
Datum: 07.12.2009
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg
- Neue Richtlinie in Kraft: Ministerium unterstützt wirtschaftsbezogene EU-Projekte -
Wirtschaftsbezogene EU-Projekte zur transnationalen und interregionalen Zu-sammenarbeit können ab sofort mit Landesmitteln gefördert werden. Die entspre-chende Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten zur Förderung der nationalen Kofinanzierung ist im November in Kraft getreten. Un-terstützt werden können dadurch Projekte im Rahmen der EU-Programme „Baltic Sea Region“ (INTERREG IV B), „Central Europe“ (INTERREG IV B) und „Interre-gional Cooperation“ (INTERREG IV C)“.
„Indem wir Brandenburger Projektpartnern - wirtschaftsnahen Einrichtungen, im Einzelfall aber auch kleinen und mittleren Unternehmen im Land Brandenburg - finanziell unter die Arme greifen, erleichtern wir es ihnen, sich an Projekten der transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit zu beteiligen. Die Teilnahme an diesen Projekten ist uns so wichtig, weil damit die internationalen wirtschaftli-chen Kontakte Brandenburgs weiter ausgebaut werden und der Wirtschaftsstand-ort Brandenburg insgesamt gestärkt wird“, erklärte Wirtschafts- und Europaminis-ter Ralf Christoffers.
Antrags- und Bewilligungsbehörde für die neue Richtlinie, die bis zum 31. Dezem-ber 2013 gilt und in diesem Zeitraum eine Fördersumme in Höhe von 2,5 Millionen Euro umfasst, ist die InvestitionsBank des Landes Brandenburg.
Hintergrund:
Ziel der europäischen transnationalen Zusammenarbeit (INTERREG IV B) ist es, die Entwicklung des jeweiligen Programmgebietes hin zu einer auf Dauer wettbewerbsfähi-gen Region voranzutreiben, indem Potenziale über die Grenzen hinweg verbunden werden. Dies geschieht durch den Austausch von Erfahrungen ebenso wie durch die Erprobung neuer Strategien, Dienstleistungen und Produkte zur Lösung regionaler Probleme.
Bei der interregionalen, d. h. europaweiten Zusammenarbeit (INTERREG IV C) geht es darum, die Effektivität der regionalen Entwicklungspolitik zu verbessern und damit zur ökonomischen Modernisierung und gesteigerten Wettbewerbsfähigkeit Europas beizutragen. Erreicht werden soll dies durch den Austausch, die gemeinsame Nutzung und Übernahme politischer Erfahrungen, Kenntnisse und guter Praktiken.